Allgemein

Öffnen einer Getränkedose als Hörmarke?

Eine Marke, die den Klang des Öffnens einer Getränkedose darstellt, gilt nicht als unterscheidungsfähig (T-702/20) Das Gericht der Europäischen Union befasste sich kürzlich in einer Markenrechtssache mit der Frage, ob das Geräusch des Öffnens einer Getränkedose eine eintragungsfähige Hörmarke darstellt. Die entscheidungsgegenständliche Hörmarke stellt sich wie folgt dar: „Hörzeichen, das an den Klang erinnert, der […]

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Kostenerstattung KMU-Fonds

Teilweise Kostenerstattung bei Anmeldung einer Marke oder eines IP Scans über KMU-Fonds noch bis 31.10.2021 möglich Mithilfe des KMU-Fonds, einem Finanzhilfeprogramm der EU zur Bekämpfung der Folgen der COVID-19-Pandemie, soll kleinen und mittleren Unternehmen europaweit der Zugang zu Rechten des geistigen Eigentums erleichtert werden. Dabei handelt es sich um eine Initiative der Europäischen Kommission, welche

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Die Registrierung einer Marke ist allerdings mehr als nur reine Formalität. Angesichts dessen, dass eine Marke bei der Registrierung durch die Patentämter nicht darauf geprüft wird, ob eine Verwechslungsgefahr mit einer bereits registrierten Marke besteht, sollte die Markenregistrierung im Vorhinein gut überlegt sein. Das hat vor allem folgende Gründe:

1. Gegen Ihre Markenregistrierung kann im Zuge des Registrierungsverfahrens durch Inhaber älterer Marken Widerspruch erhoben werden – etwa wenn die Marke gar nicht eintragungsfähig war oder eine Verwechslungsgefahr zu anderen Marken besteht. Jede Markenregistrierung ist daher mit einem gewissen Risiko behaftet, dass die Eintragung im Registrierungsverfahren versagt wird. Scheitert eine Markenregistrierung, wird nicht nur die von den Patentämtern eingehobene mitunter erhebliche Registrierungsgebühr (zB EUR 1.050,00 im Fall einer Unionsmarke in drei Klassen) nicht erstattet, sondern sind dem Gegner auch seine Kosten zu ersetzen (bei einer Unionsmarke jedenfalls EUR 320,-).

2. Auch eine erfolgreich eingetragene Marke garantiert keinen ewigen Bestand, sondern kann durch Inhaber älterer Marken und zum Teil auch Inhabern gar nicht registrierter Kennzeichen (zB einer Firma) mittels eines Antrags auf Löschung an das Patentamt bekämpft werden. Hat ein solcher Löschungsantrag Erfolg, wird die registrierte Marke, in die bereits viel Arbeit investiert worden sein könnte, gelöscht. Hinzu kommt, dass auch hier die investierten Registrierungsgebühren durch das Patentamt nicht erstattet werden und dem Gegner seine Kosten zu ersetzt werden müssen (bei einer Unionsmarke jedenfalls EUR 630,-).

3. Hinzu kommt, dass gegen Eingriffe in fremde Markenrechte durch deren Inhaber letztlich auch mit zivilrechtlichen Ansprüchen, zB auf Unterlassung aber auch auf Zahlung eines angemessenen Entgelts oder sogar Schadenersatz vorgegangen werden kann. In gewissen Fällen können Markenverletzungen sogar Strafverfahren nach sich ziehen.
Diese Risiken lassen sich durch eine professionelle markenrechtliche Betreuung auf mehreren Ebenen managen:
Unser Team hilft Ihnen zunächst mittels einer Markenrecherche bei der Beurteilung, ob Ihr Kennzeichen grundsätzlich als Marke geschützt werden kann und welche Risiken einer Ablehnung durch das jeweilige Patentamt sowie von Ansprüchen einer anschließenden Bekämpfung der erfolgreich eingetragenen Marke durch andere Markeninhaber bestehen.
Zeigt die Markenrecherche, dass sich die Risiken in einem vertretbaren Rahmen bewegen und soll das Kennzeichen daher als Marke registriert werden, durchlaufen wir gemeinsam mit Ihnen und in Abstimmung mit dem zuständigen Patentamt das jeweilige Verfahren zur Markenregistrierung.

Der wichtigste Abschnitt im „Leben“ Ihrer Marke beginnt allerdings erst nach der erfolgreichen Registrierung und erfordert eine aufmerksame Markenverwaltung. Die Marke ist zunächst bei sonstigem Erlöschen alle zehn Jahre zu erneuern und unter Umständen auch auf aktuelle Unternehmensentwicklungen anzupassen. Als vermarktbarer Vermögenswert können Dritten Lizenzen an der Marke eingeräumt werden und gilt es diesen unter Umständen auch gegen Markenrechtseingriffe zu verteidigen.
PHH Rechtsanwälte ist ihr Partner für eine vollumfängliche markenrechtliche Beratung und Betreuung – von der Markenrecherche über die Markenregistrierung bis zur Markenverwaltung. Get in touch! 

WHIZZKIDS ACADEMY
KURSPROGRAMM


Ein Investor Life Cycle – Vom Investment bis zum Exit

Inhaltsangabe: Einstieg von Investoren über Finanzierungsrunden in eurem Start-up bis hin zum erfolgreichen Exit
Ziele des Kurses: Vermittlung eines Verständnisses zu notwendigen rechtlichen (Rahmen-)Verträgen und deren Inhalten
Dauer: 2h
Termine: 18.10.2019, 16:30 – 18:30 Uhr
Preis: EUR 90 (Gutschrift auf erster Honorarnote bei Mandatierung)*
Mindestanzahl: 6 Personen 

Der CEO – Aufgaben und Haftung

Inhaltsangabe: Mit Macht kommt Verantwortung. Alles über eure Aufgaben und Haftung als Geschäftsführer eures Start-ups.
Ziele des Kurses: Ihr habt ein grundsätzliches Verständnis der Aufgaben und der Haftung eines Geschäftsführers und könnt so das tagtägliche Geschäft eines Start-ups gut lenken ohne persönlich in Gefahr zu kommen.
Dauer: 2h
Termine: 24.10.2019, 16:30 – 18:30 Uhr
Preis: EUR 90 (Gutschrift auf erster Honorarnote bei Mandatierung)*
Mindestanzahl: 6 Personen 

Getting Started – Alles von Beginn an rechtlich richtig machen

Inhaltsangabe: Ihr habt eine Idee oder arbeitet schon an eurem Start-up? Ihr habt euch aber noch nie Gedanken gemacht, was ihr rechtlich alles beachten solltet? In diesem Workshop lernt ihr die Nützlich- und Notwendigkeiten.
Ziele des Kurses: Von der Rechtsform über die Gewerbeberechtigung bis zu den ersten Angestellten und AGB – ihr wisst alles.
Dauer: 2h
Termine: 08.11.2019, 16:30 – 18:30 Uhr
Preis: EUR 90 (Gutschrift auf erster Honorarnote bei Mandatierung)*
Mindestanzahl: 6 Personen 

Das erste Investment – Vorgehen und Dokumente

Inhaltsangabe: Ein Überblick über einen Investmentprozess – was geschieht wann, welche Dokumente werden verhandelt und worauf müsst ihr achten
Ziele des Kurses: Ihr seid gewappnet für das erste Investment in euer Start-up und könnt in allen wesentlichen Bereichen bei Investoren mitreden.
Dauer: 2h (Rückerstattung bei Mandatierung)
Termine: 22.11.2019, 16:30 – 18:30 Uhr
Preis: EUR 90 (Gutschrift auf erster Honorarnote bei Mandatierung)*
Mindestanzahl: 6 Personen

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